In allen Studiengängen (Bachelor, Master) wird durch den Studierenden ein Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit im entsprechenden Prüfungsamt gestellt. Dieser Antrag unterliegt keiner Abgabefrist. Er wird jedoch erst bearbeitet, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (nachzulesen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung).
Anträge zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Im Prüfungsamt werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Sind diese erfüllt, wird eine Zulassung durch das Prüfungsamt ausgehändigt, welche an der entsprechenden Professur abgegeben werden muß.
Mit Abgabe der ausgehändigten Zulassung wird mit dem Studierenden an der Professur ein Ablaufplan erstellt. Dieser wird durch die Professur an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo daraufhin die offizielle Registrierung erfolg.
Bearbeitungszeit Abschlussarbeiten
(Die Termine können in Absprache mit der betreuenden Professur abgestimmt werden!)
Thesis Master ab Ma. 2002 (14 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2005 (10 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2008 (14 Wochen)
Studien-/Prüfungsangelegenheiten
Internationales
Abschlussthesen
Sprachkurse
Sprachen können in allen Studiengängen zur Anrechnung kommen.
Studiengang Bachelor Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen kann genau eine Sprache mit 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Unter dem Wahlpflichtmodul Soft Skills können mehrere Kurs mit je 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
Studiengang Master Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen können 2 Sprachkurse mit 3 oder 6 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Sprachkurse können als Wahlmodule eingebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Prüfungsergebnisse der Sprachen werden nicht automatisch an das Prüfungsamt gemeldet.
Für die Anrechnung von Sprachkursen ist im jeweils zuständigem Prüfungsamt die entsprechende Teilnahmebestätigung abzugeben. Diese finden Sie auf Stud-IP.
Äquivalenzprüfung
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer der zahlreichen Partnerhochschulen erbracht wurden, können gemäß der Äquivalenzvereinbarungen der HRK (HochschulRektorenKonferenz) anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Folgende Dokumente müssen vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden:
Achtung!!! Die Angaben auf dem Learning Agreement und dem Transcript of Records müssen identisch sein. Änderungen, die sich im Laufe des Studienaufenthaltes ergeben, müssen ebenfalls von den verantwortlichen Mitarbeitern der Heimat- und Partnerhochschule unterschrieben werden.
Studiengang Architektur - Bachelor und Master
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Reichen Sie hierzu das Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel" mit entsprechenden Belegen beim Prüfungsamt ein.
Für die Anerkennung von Kern- bzw. Projekt-Modulen ist in jedem Fall eine Äquivalenzprüfung an der jeweiligen Professur durchzuführen.
Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Beurteilung nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss eine Äquivalenzprüfung durch die jeweilige Professur einfordern.
Eine Anerkennung von Wahlmodulen (gilt nur für Master) kann in jedem Fall erfolgen.
Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.
Hier finden Urbanistik-Studierende die Ablaufpläne sowie allgemeine Hinweise zur Anmeldung der Masterthesis.
Die Master-Arbeit ist die Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungszeit (siehe § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung) ein Problem aus der Urbanistik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die wichtigsten Informationen über das Verfassen der Masterarbeit sind in einem Leitfaden zusammengefasst.
Beantragung der Zulassung zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann entweder bis zum 10. Oktober oder 10. April eines laufenden Jahres an den Prüfungsausschuss Urbanistik, gestellt werden. (Posteingang oder persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat Master Urbanistik, Bauhausstr. 9c (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar).
Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit müssen alle Studienleistungen erbracht sein, ansonsten kann keine Zulassung erteilt werden. Lediglich die Leistungen des "Masterarbeit-Begleitmoduls" stellen eine Ausnahme dar, da sie parallel zur Masterarbeit absolviert werden. Der Nachweis über alle erbrachten Studienleistungen ist durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Leistungskontrollbogens zu erbringen.
Zulassung zur Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit und die Ausgabe des Masterarbeitsthemas erfolgen bei Wahrung der o. g. Antragsfrist und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch persönliche Abholung im Prüfungssekretariat. Die Entgegennahme ist mit Unterschrift zu bestätigen.*
Bearbeitung und Abgabe der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt laut Prüfungsordnung 14 Wochen ab Zulassung zur Masterarbeit.
Während dieser Zeit sind die Leistungen des Masterarbeit-Begleitmoduls erfolgreich zu absolvieren. Dies erfordert z. B. eine eigene Präsentation sowie die Anwesenheit während des gesamten Masterkolloquiums. Die erfolgreiche Teilnahme ist vor Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.
Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausführung zuzüglich einer digitalen Kopie (per E-Mail) fristgerecht im Prüfungssekretariat abzugeben. Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Die Bewertung der schriftlichen Leistung der Masterarbeit erfolgt innerhalb eines Monats nach deren Abgabe, die mündliche Prüfung soll zeitnah geschehen und erfolgt in Absprache mit den Prüfern.
* Für Anträge, die außerhalb des Ablaufplans eingereicht werden, gilt dieser Ablaufplan nicht. Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit außerhalb der o.g. Antragsfrist erfolgt eine Zulassung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang.
Den Antrag auf Zulassung zur Masterthesis können Sie hier herunterladen.
Die Leistungskontrollbögen finden Sie hier: Master Urbanistik 2 Semester; Master Urbanistik 4 Semester
Antrag auf Drittprüfer
Sollte der Zweitgutachter der Masterarbeit nicht persönlich an der Masterverteidigung teilnehmen können, so muss ein Drittprüfer hinzugezogen werden. Das kann ein Professor oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bauhaus-Universität sein.
Vorschlag des dritten Prüfers in der Masterprüfung
Eidesstattliche Erklärung
Jedem Ausdruck der Masterarbeit muss eine "Eidesstattliche Versicherung" beigefügt werden welche besagt, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Diese Versicherung muss bei Abgabe der Masterarbeiten im Prüfungssekretariat unterschrieben werden. Beispiele für eine solche Erklärung finden Sie hier:
Eidesstattliche Versicherung Einzelarbeit
Eidesstattliche Versicherung Gruppenarbeit
Sie können aber auch Ihre eigene Erklärung verfassen.
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Winter semester. The form needs to be submitted until not later than October 10th, 2019. Find more details in the form. Download the form here.
Find more Information on Masters Thesis Procedures here and the requested Performance Control Sheet here.
Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007
Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg
(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)
March 13, 2023 | 16:00 | online
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw
Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul
(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 17 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 10th, 2023. Find more details in the form. Download the form here
Find more Information on Masters Thesis Procedures here and the requested Performance Control Sheet here.
Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.
March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007
Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg
(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)
March 13, 2023 | 16:00 | online
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw
Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul
(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below Guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 25th or 25th October. Find more details in the form. Download the form here
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